Allgemeine Geschäftsbedingungen der HKS 7 Werbeagentur GmbH
1. Geltungsbereich. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Aufträge an die HKS 7 Werbeagentur GmbH (nachfolgend
Werbeagentur genannt). Diese AGB gelten zwischen den Vertragspartnern, soweit
diese Kaufleute sind, auch für alle zukünftigen Verträge, soweit
sie nicht durch neue AGB der Werbeagentur ersetzt sind, die dem Auftraggeber
übermittelt sind.
2. Präsentation. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer
Vorschläge durch die Werbeagentur erfolgt, unbeschadet im Einzelfall
abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür
vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Besteht hierzu keine Vereinbarung,
gilt der bei Erteilung des Auftrags für diese Leistung übliche Stundensatz
der Werbeagentur. Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung
des Auftrags angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen
der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit kein Auftrag
zur Umsetzung der Präsentation an die Werbeagentur erfolgt, bei dieser.
Im Falle der Auftragserteilung auf Basis der Präsentation, gehen die
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 8 auf den
Auftraggeber über.
3. Auftragsinhalt. Der Inhalt des Auftrages an die Werbeagentur zur Durchführung
eines Projekts bestimmt sich nach dem Inhalt der schriftlichen Freigabe durch
den Auftraggeber. Erfolgt die Durchführung des Auftrages auf ausdrücklichen
Wunsch des Auftraggebers nach mündlicher Freigabe durch diesen, gilt
der letzte von der Werbeagentur übermittelte Auftragsinhalt als vereinbart.
In diesem Fall gilt eine Aktennotiz der Werbeagentur über mündlicher
Freigabe als Freigabenachweis, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber
anderweitigen Auftragsinhalt beziehungsweise fehlende
Freigabe nachweisen muss (Beweislastumkehr).
4. Treubindung an den Auftraggeber. Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber
verpflichtet die Werbeagentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung
des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes
und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Werbeagentur z.B.
im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht
nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter nach
pflichtgemäßem Ermessen der Werbeagentur.
5. Media-Aufträge. Aufträge an Werbeträger erteilt die Werbeagentur
im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter der Voraussetzung, dass
ein Mediavertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wurde bzw. die Mediaplanung
zwischen Kunde und Werbeagentur abgestimmt ist.
6. Konkurrenzausschluss. Die Werbeagentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber
über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt
auf Verlangen Konkurrenzausschluss für die im einzelnen festzulegenden
Produkte und Dienstleistungen, soweit sie hieran nicht durch andere bereits
bestehende Verträge gehindert ist.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Werbeagentur
korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten
Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur
mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu
beauftragen.
7. Geheimhaltungspflicht. Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr
bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers
verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
heranzieht, verpflichtet die Werbeagentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die
Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit
hinaus.
8. Urheber- und Nutzungsrechte. Alle im Falle von Agenturaufträgen mit
den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenhängenden urheberrechtlichen
Nutzungsrechte überträgt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszwecks
auf den Auftraggeber. Der Übertragungsumfang wird in der vertraglichen
Vereinbarung zwischen Werbeagentur und Auftraggeber konkretisiert bzw. ergibt
sich aus dem im Vertrag festgelegten Inhalt, Umfang und zeitlichen, inhaltlichen
und örtlichen Geltungsbereich von Nutzungsrecht und Nutzungsart.
Ist Vertragsgegenstand ein Einzelauftrag (Projekt), gehen Nutzungsrechte auf
den Kunden über, Urheberrechte und elektronischer Datenbestand verbleiben
bei der Werbeagentur.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt
sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der
Werbeagentur.
9. Haftung. Die Werbeagentur haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch bzgl. eingeschalteter Erfüllungsgehilfen
bzw. Dritter für die die Werbeagentur gegenüber dem Auftraggeber
haftet.
Im Falle eines nicht wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von der
Werbeagentur zu vertretenden Leistungshindernisses (Unvermögen/Unmöglichkeit)
ist die Werbeagentur berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
letzteres nur, soweit nicht eine Teilleistung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist. Für aus dem Rücktritt der Werbeagentur entstehende
Ansprüche des Auftraggebers gelten die Haftungsbeschränkungen dieser
AGB.
Hiervon unberührt ist die Haftung der Werbeagentur für zugesicherte
Eigenschaften.
Schadensersatzansprüche gegen die Werbeagentur sind, soweit nach den
Bestimmungen dieser AGB dem Grunde nach gegeben, begrenzt auf geschäftstypische
Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für entfernte Folgeschäden.
Die Haftung der Werbeagentur ist auf maximal 50% des Auftragwertes je Auftrag
begrenzt.
10. Rügepflicht des Auftraggebers. Im Falle fehlerhafter Leistung der
Werbeagentur muss der Auftraggeber offensichtliche Mängel spätestens
binnen 14 Tagen rügen (Absendung der Rüge) und vor Geltendmachung
anderer Ansprüche zur Nachbesserung binnen angemessener Frist auffordern.
11. Gerichtsstand. Der Gerichtsstand ist Hagen.
12. Anwendbares Recht. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse
mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
13. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
Ist zwischen Werbeagentur und Auftraggeber kein Preis für die Leistung
der Werbeagentur und von dieser vertragsgemäß zu beauftragender
Dritter vereinbart, gelten Angebot und Auftrag (Freigabe) sowie die zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung geltende Preisliste der Werbeagentur bzw. bei Drittleistungen
die gegenüber der Werbeagentur geltende Preisliste des Dritten. Ist kundenseitig
kein Angebot angefordert, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende
Preisliste.
Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – verpflichtet,
auf ausdrückliche Anforderung der Werbeagentur, ab Auftragserteilung
einen Vorschuss i.H.v. bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bzw. der
sich aus Ziff. 13 Satz 2 und 3 ergebenden Forderungshöhe zu leisten.
14. Zahlungsverzug. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer
nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann
die Werbeagentur Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der
noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware
zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen
einstellen. Diese Rechte stehen der Werbeagentur auch zu, wenn der Auftraggeber
trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind die üblichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB
unwirksam sein, so hat dieses nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen
dieser AGB oder des Vertrages zur Folge.Anschrift:
H.K.S. 7 Werbeagentur GmbH
Kölner Str. 17
58135 Hagen
Handelsregister: Amtsgericht 58086 Hagen HGB 2470
Geschäftsführer: Georg Hackstein, Matthias Sowa
Stand: 03/2006
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