AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HKS 7 Werbeagentur GmbH
1. Geltungsbereich. Diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge an die HKS 7 Werbeagentur GmbH (nachfolgend Werbeagentur genannt). Diese AGB gelten zwischen den Vertragspartnern, soweit diese Kaufleute sind, auch für alle zukünftigen Verträge, soweit sie nicht durch neue AGB der Werbeagentur ersetzt sind, die dem Auftraggeber übermittelt sind.
2. Präsentation. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Besteht hierzu keine Vereinbarung, gilt der bei Erteilung des Auftrags für diese Leistung übliche Stundensatz der Werbeagentur. Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben, soweit kein Auftrag zur Umsetzung der Präsentation an die Werbeagentur erfolgt, bei dieser. Im Falle der Auftragserteilung auf Basis der Präsentation, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziffer 8 auf den Auftraggeber über.
3. Auftragsinhalt. Der Inhalt des Auftrages an die Werbeagentur zur Durchführung eines Projekts bestimmt sich nach dem Inhalt der schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber. Erfolgt die Durchführung des Auftrages auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach mündlicher Freigabe durch diesen, gilt der letzte von der Werbeagentur übermittelte Auftragsinhalt als vereinbart. In diesem Fall gilt eine Aktennotiz der Werbeagentur über mündlicher Freigabe als Freigabenachweis, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber anderweitigen Auftragsinhalt beziehungsweise fehlende
Freigabe nachweisen muss (Beweislastumkehr).
4. Treubindung an den Auftraggeber. Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Werbeagentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichtete Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Werbeagentur z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter nach pflichtgemäßem Ermessen der Werbeagentur.
5. Media-Aufträge. Aufträge an Werbeträger erteilt die Werbeagentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung unter der Voraussetzung, dass ein Mediavertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen wurde bzw. die Mediaplanung zwischen Kunde und Werbeagentur abgestimmt ist.
6. Konkurrenzausschluss. Die Werbeagentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für die im einzelnen festzulegenden Produkte und Dienstleistungen, soweit sie hieran nicht durch andere bereits bestehende Verträge gehindert ist.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Werbeagentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Werbeagentur mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.
7. Geheimhaltungspflicht. Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Werbeagentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
8. Urheber- und Nutzungsrechte. Alle im Falle von Agenturaufträgen mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Werbeagentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber. Der Übertragungsumfang wird in der vertraglichen Vereinbarung zwischen Werbeagentur und Auftraggeber konkretisiert bzw. ergibt sich aus dem im Vertrag festgelegten Inhalt, Umfang und zeitlichen, inhaltlichen und örtlichen Geltungsbereich von Nutzungsrecht und Nutzungsart.
Ist Vertragsgegenstand ein Einzelauftrag (Projekt), gehen Nutzungsrechte auf den Kunden über, Urheberrechte und elektronischer Datenbestand verbleiben bei der Werbeagentur.
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbeagentur.
9. Haftung. Die Werbeagentur haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch bzgl. eingeschalteter Erfüllungsgehilfen bzw. Dritter für die die Werbeagentur gegenüber dem Auftraggeber haftet.
Im Falle eines nicht wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes von der Werbeagentur zu vertretenden Leistungshindernisses (Unvermögen/Unmöglichkeit) ist die Werbeagentur berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, letzteres nur, soweit nicht eine Teilleistung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für aus dem Rücktritt der Werbeagentur entstehende Ansprüche des Auftraggebers gelten die Haftungsbeschränkungen dieser AGB.
Hiervon unberührt ist die Haftung der Werbeagentur für zugesicherte Eigenschaften.
Schadensersatzansprüche gegen die Werbeagentur sind, soweit nach den Bestimmungen dieser AGB dem Grunde nach gegeben, begrenzt auf geschäftstypische Schäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für entfernte Folgeschäden. Die Haftung der Werbeagentur ist auf maximal 50% des Auftragwertes je Auftrag begrenzt.
10. Rügepflicht des Auftraggebers. Im Falle fehlerhafter Leistung der Werbeagentur muss der Auftraggeber offensichtliche Mängel spätestens binnen 14 Tagen rügen (Absendung der Rüge) und vor Geltendmachung anderer Ansprüche zur Nachbesserung binnen angemessener Frist auffordern.
11. Gerichtsstand. Der Gerichtsstand ist Hagen.
12. Anwendbares Recht. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
13. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Ist zwischen Werbeagentur und Auftraggeber kein Preis für die Leistung der Werbeagentur und von dieser vertragsgemäß zu beauftragender Dritter vereinbart, gelten Angebot und Auftrag (Freigabe) sowie die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste der Werbeagentur bzw. bei Drittleistungen die gegenüber der Werbeagentur geltende Preisliste des Dritten. Ist kundenseitig kein Angebot angefordert, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste.
Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich anderer Vereinbarung – verpflichtet, auf ausdrückliche Anforderung der Werbeagentur, ab Auftragserteilung einen Vorschuss i.H.v. bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bzw. der sich aus Ziff. 13 Satz 2 und 3 ergebenden Forderungshöhe zu leisten.
14. Zahlungsverzug. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Werbeagentur Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der Werbeagentur auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind die üblichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so hat dieses nicht die Unwirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages zur Folge.Anschrift:

H.K.S. 7 Werbeagentur GmbH
Kölner Str. 17
58135 Hagen

Handelsregister: Amtsgericht 58086 Hagen HGB 2470
Geschäftsführer: Georg Hackstein, Matthias Sowa
Stand: 03/2006

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